Infos für Eltern und Kinder
Kinder unter sechs Jahren
Babys und Kleinkindern, d.h. Kindern unter sechs Jahren, gewähren wir grundsätzlich keinen Einlass zum Festival.
Kinder (sechs bis 14 Jahre) und Jugendliche (14 bis 18 Jahre)
Ein Musikfestival stellt für Kinder – d.h. Personen unter 14 Jahren – eine erhebliche Belastung (Lautstärke, Menschenmengen, etc.) dar. Wir empfehlen daher, Kinder nicht auf das Festival mitzunehmen.
Die Teilnahme von Kindern (über sechs Jahren) und Jugendlichen (d.h. Personen zwischen 14 und 18 Jahren) am Festival wird von den personensorgeberechtigten Personen bestimmt. In der Regel sind das die Eltern. Die personensorgeberechtigten Personen haben die Pflicht und das Recht, für die minderjährige Person zu sorgen. Letztlich treffen die personensorgeberechtigten Personen die Entscheidung über die Anreise und den Aufenthalt auf dem Festival.
Minderjährige, die mindestens sechs Jahre alt sind (s.o.), dürfen sich entweder in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R.: Elternteil) oder in Begleitung einer sog. erziehungsbeauftragten Person und mit einer schriftlichen Erlaubnis der personensorgeberechtigten Person (sog. „Feierzettel“) sowie einer Ausweiskopie der personensorgeberechtigten Person auf dem Festival aufhalten. Die minderjährige Person muss die schriftliche Erlaubnis und die Ausweiskopie stets bei sich führen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen sowie den Konsum von Cannabis. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche unverzüglich nach Hause geschickt.