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  • Einlass

    Einlass

    Festivalbändchen
    Auf das Festival- und Veranstaltungsgelände kommst du nur mit einem Festivalbändchen. Dein Bändchen wird dir bei der Einlasskontrolle gegen Vorlage deines gültigen Festival- oder Tagespasses an deinem Handgelenk befestigt.

    Sicherheitskontrollen
    Mit deinem Festivalbändchen kannst du das Gelände innerhalb der Veranstaltungszeiten nach Belieben besuchen und verlassen. Bei jedem Betreten ist ein Sicherheitscheck erforderlich. Bitte sei dir bewusst, dass diese Checks auch zu deinem eigenen Schutz durchgeführt werden.

    Damit du schnellstmöglich auf das Veranstaltungsgelände gelangst, beachte bitte:

    • Glasflaschen und Gläser jeglicher Art sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
    • Taschen und Rücksäcke aller Art größer als DIN A4 können nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgenommen werden.
    • Ausnahme: Turnbeutel/Gymbag/Jutebeutel (bis DIN A4), wenn diese mindestens einseitig transparent sind und Gürteltasche sowie Hüfttasche.


    Was darf mit auf das Veranstaltungsgelände?
    An den Zugängen finden Sicherheitskontrollen statt. Bitte sei dir bewusst, dass diese Checks auch zu deinem eigenen Schutz durchgeführt werden.
     

      + Bring it!

    • flüssige Hygiene- und Gesundheitsartikel bis 100 ml (max. 2 Stück pro Person) in geeigneten Plastikgefäßen
    • leere, faltbare Trinkflaschen/Tetra-Paks/Trinkschläuche bis 1 Liter
    • offene Mehrweg-Trinkbecher aus Kunststoff/Pappe bis 0,5 Liter
    • ein Lunchpaket pro Person für den eigenen Verzehr
    • Regenschirme, Regenponcho
       

      - Leave it!

    • gefüllte Tetra-Paks/Trinkflaschen
    • Glasflaschen/Glasbehälter jeglicher Art
    • Dosen, Kanister, Trinkrucksäcke und Plastikflaschen
    • Laserpointer
    • externe Autobatterien
    • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
    • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
    • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (z. B. Bengalische Feuer)
    • Stühle, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z. B. Styroporwürfel)
    • Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
    • Tiere aller Art
    • sperrige Gegenstände wie Fahnenstangen, Selfie-Sticks, große Regenschirme, sonstiges Campingequipment, Motorradhelme
  • U18

    Infos für Eltern und Kinder

    Kinder unter 6 Jahren

    Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren wird grundsätzlich weder zum Festival- noch zum Veranstaltungsgelände Einlass gewährt.
     

    Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren

     … nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person

    Wir empfehlen ausdrücklich, Kinder nicht auf das Festival mitzunehmen. Ein Musikfestival stellt für Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke etc.) dar. Die Teilnahme von Kindern am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern/personensorgeberechtigten Personen bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern/personensorgeberechtigten Personen die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern/personensorgeberechtigten Personen die Entscheidung über die Anreise und den Aufenthalt auf dem Festival.

    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung einer ihrer personensorgeberechtigten Personen oder mit schriftlicher Erlaubnis einer ihrer personensorgeberechtigten Personen, einer Kopie des Personalausweises der personensorgeberechtigten Person und in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Es gelten die gesetzlichen Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt.

    Download ↓
    Teilnahmeerlaubnis U16


    Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren

     … nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis einer personensorgeberechtigten Person

    Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer personensorgeberechtigten Person auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Erlaubnis muss während der gesamten Dauer des Festivals von der jugendlichen Person mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Mit der schriftlichen Erlaubnis ist auch eine Kopie des Personalausweises der personensorgeberechtigten Person vorzulegen.

    Download ↓
    Teilnahmeerlaubnis U18